Neubert Elektrotechnik

Unsere besondere Stärke liegt in der Auswahl unserer Komponenten und besonders hochwertiger Teile , die wir für Ihre Anlagen verwenden. Wir legen großen Wert auf die Qualität und Langlebigkeit unserer Produkte, um Ihnen optimale Ergebnisse zu garantieren.

Ein weiteres Highlight ist unser exklusiver Neubert Service. Wir verstehen uns  als Partner, der Sie von Anfang bis Ende begleitet. Unser Team kümmert sich um sämtliche Details, von der Anmeldung Ihrer Anlage bis zur Bereitstellung der nötigen Gerüste und weiterer infrastruktureller Unterstützung. Bei uns bekommen Sie alles aus einer Hand.

Es gibt viele gute Gründe, jetzt auf Photovoltaik zu setzen und eine Solaranlage auf Ihrem Dach oder Grundstück zu installieren.
Nachfolgend haben wir Ihnen alle relevanten Vorteile dargestellt:

Vorteile

  • Beitrag zur Energiewende leisten
  • Dezentrale Energieversorgung
  • Unabhängigkeit von Stromerzeugern: geringerer Einfluss der stark steigenden Strompreise
  • Zweifache finanzielle Einsparung:
    • Einsparung von Stromkosten, da eigener Strom genutzt werden kann
    • Einnahmen durch den ins öffentliche Netz eingespeisten Eigenstrom
  • Steuervorteile durch das EEG 2023
  • Wartung und Instandhaltung überschaubar
  • Lebensdauer von >30 Jahren möglich
  • Zapfsäule für das eigene Elektro-Auto

Fullblack Module

8,4 kWp in Oldenburg, jährlicher Ertrag 9000kWh, mit Speicher 7,7kWh

Garagendach

9,6 kWp in Edewecht Ost-West Ausrichtung

Speicher 7,7 kWh
Jahresertrag 7800 kWh

Blackframe Module

4,8 kWp in Oldenburg Süd-West Ausrichtung
Speicher 5,1 kWh
jährlich 5000 kWh Ertrag

Fullblack Module

9,6 kWp in Rastede 

Blackframe Module

10,4 kWp in Loy

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) ab 1.1.2023:

  • für Anlagen, die seit dem 01.01.2023 in Betrieb genommen werden, wurde die Vorgabe, dass nur höchstens 70 Prozent der PV-Nennleistung in das öffentliche Netz eingespeist werden dürfen, abgeschafft
  • beim Kauf einer Photovoltaikanlage ist ein Umsatzsteuersatz von 0% fällig auf die vom Netzbetreiber ausgezahlte Einspeisevergütung wird ebenfalls keine Umsatzsteuer aufgeschlagen
  • Degression der Vergütungssätze bei verzögertem Anlagenbau werden bis 2024 ausgesetzt
  • höhere Vergütungssätze für Anlagen mit Eigeneinspeisung: Anlagen bis 10 kWp erhalten 8,2 Cent pro kWh; ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil ab 10 kWp 7,1 Cent pro kWh
    noch höhere Vergütungssätze für Anlagen mit Volleinspeisung: Anlagen bis 10 kWp erhalten 13,0 Cent pro kWh; ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil ab 10 kWp 10,9 Cent pro kWp.
  • PV-Anlage auch im Garten, statt auf dem Dach möglich; Baugenehmigung der Gemeinde muss aber eingeholt werden und konkrete Hinweise zur Verordnung müssen joch festgelegt werden

Schauen Sie auf der KFW-Website vorbei, um herauszufinden, ob Sie Förderungen für Ihre geplante Maßnahme erhalten können!